Schutzzonen
Zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserqualität wurden im Bereich der Wasserfassungsgebiete sogenannte Schutzzonen errichtet.
Diese Schutzzonen haben die Aufgabe, das Grund- oder Quellwasser im Einzugsgebiet der Förderstellen vor Verunreinigungen zu schützen und Gefahren zu eliminieren. Rund um die Förderstelle beschränken 3 der unterirdischen Fliessrichtung und -geschwindigkeit entsprechend dimensionierte Schutzzonen deren Nutzung
- Schutzzone S1 > allgemeines Bau- und Nutzungsverbot
- Schutzzone S2 > allgemeines Bauverbot
- Schutzzone S3 > beschränktes Bauverbot