Notlagen
Versorgung in Notlagen
Durch Naturkatastrophen, Unfälle oder Störfälle könnte die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser vorübergehend oder für längere Zeit gestört oder unterbrochen werden. Um die Auswirkungen einer solchen Notsituation zu beschränken, wurden die Gemeinden und Kantone aufgrund der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN) verpflichtet, entsprechende Massnahmen zu treffen.
Für die RVM-Süd wurde in Kooperation mit den Partnergemeinden ein ganzheitliches TWN-Konzept erarbeitet.